Der Dienstag

Diözese Regensburg: Einstweilige Verfügung gegen kritischen Blogger

REGENSBURG | Eine einstweilige Verfügung schickte die Diözese Regensburg dem Journalisten Stefan Aigner zu. Der hatte auf seinem Blog  http://regensburg-digital.de über die Geldzahlung des bischöflichen Ordinariats an ein Missbrauchsopfer aus dem Jahre 1999 berichtet. Dabei bezog sich Aigner auch auf Formulierungen aus dem SPIEGEL vom 17.09.2007.

Die Pressestelle des Bistums Regensburg teilt am 21. Mai 2010 mit, Aigner “behauptet wie andere Medien, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirche hätten ein ‘Schweigegeld’ bezahlt, also Geld fließen lassen mit dem Ziel, eine Straftat zu vertuschen. Damit behauptet er, eine beabsichtigte und reale Handlung habe tatsächlich stattgefunden. Für diese behauptete Tatsache bot Aigner genauso wenig Belege oder Anhaltspunkte wie seine Komplizen anderer Medien. Kurz: Er verbreitet eine glatte und bösartige Unwahrheit und bricht damit Recht.”

Aigner will sich nicht beugen. Auf dem Blog Webevangelisten wird er zitiert, zu einer funktionierenden Demokratie gehöre die vierte Gewalt im Staat: eine unabhängige Presse. Und der müsse es auch erlaubt sein, begründete Einschätzungen und Interpretationen einer Sachlage zu veröffentlichen.

“Die katholische Kirche versucht hier einen Blogger ans Kreuz zu nageln, der möglicherweise nicht über die finanziellen Mittel verfügt, sich zu wehren”, schreibt Fachanwalt Thomas Stadler auf seinem Blog. Stadler schreibt auch: “Selbst dann, wenn eine Presseberichterstattung und Meinungsäußerung wie hier offensichtlich von Art. 5 GG gedeckt ist, hat man bei der Pressekammer des Landgerichts Hamburg immer noch gute Aussichten, eine Verbotsverfügung zu bekommen”. Die Rechtssprechung der Hamburger Pressekammer, die für diesen Fall zuständig ist, setze ihren meinungsfeindlichen Kurs unbeirrt fort, obwohl sie in letzter Zeit wiederholt durch den BGH korrigiert worden sei.

“Das Hamburger Landgericht ist für seine medienfeindlichen Entscheidungen bekannt”, so das Medienmagazin “journalist (6/2010). In der selben Ausgabe kritisiert Rechtsanwalt Markus Kompa: “Wenn eine Meinungsäußerung mehrere Lesarten zulässt, entscheiden sich Landgericht und Oberlandesgericht dort (in Hamburg, d.Red.) immer für jene Interpretation, die ihnen die Kläger nahe legen. Die Folge: Man kann nichts mehr andeuten und sollte mit Ironie vorsichtig sein. Wir leben ein bisschen in Orwellschen Zeiten (…).”

Dass die Diözese Regensburg in diesem Fall überhaupt das Hamburger Gericht bemühen kann, liegt an dem Paragraf 32 der Zivilprozessordnung, der den sogenannten fliegenden Gerichtsstand ermöglicht. Der Kläger kann sich dabei in Deutschland ein Gericht aussuchen, das er für die Durchsetzung seiner Interessen am geeignetsten hält.

Wer regensburg-digital.de und den verantwortlichen Redakteur Stefan Aigner bei dem Kampf für die Pressefreiheit unterstützen will, kann hier spenden:

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
Volksbank Regensburg (BLZ 750 900 00)
Kontonummer: 63363


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